Bundespräsident Joachim Gauck führte seine zweite Afrikareise nach Tansania. Im Mittelpunkt standen politische Gespräche, die regionale Integration in Ostafrika, der Dialog der Religionen und Kulturen, die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschenrechte sowie der Schutz von Wildtieren in der Serengeti. Der Persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin und Afrikabeauftragte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Günter Nooke, begleitete den Bundespräsident in dessen Delegation. „Das Land verzeichnet seit mehr als zehn Jahren ein rasantes Wirtschaftswachstum. Die positive Dynamik in Tansania hat allerdings noch nicht alle Bevölkerungsteile erreicht, und die Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen bleibt hinter dem Bedarf zurück. Deutschland unterstützt Tansania, öffentliche Dienstleistungen, wie Gesundheitsfürsorge, Strom und Wasser, auszubauen“, so Günter Nooke während der Reise.

Tansania gilt als Stabilitätsanker in Afrika; in dem Staat mit 45 Millionen Einwohnern leben Muslime, Christen und rund 120 verschiedene Ethnien friedlich zusammen. Der Übergang vom Staatssozialismus zur Demokratie verläuft insgesamt erfolgreich. Bundespräsident Gauck sprach auch zu diesem Thema mit dem tansanischen Präsident Jakaya Kikwete. Auf dem Reiseprogramm standen ferner Gespräche Menschenrechtlern, Oppositionspolitikern, und Intellektuellen. Auf Sansibar sprach der Bundespräsident mit Religionsführern beim sogenannten „Friedensrat“. Weitere Stationen waren die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) in Arusha, der Besuch  beim Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie ein Anti-Wilderei-Projekt im Serengeti-Nationalpark. „Der Bundespräsident spricht sich klar dafür aus, Menschenrechte zu schützen, Verantwortliche von Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen und sich auf die Seite der Opfer zu stellen. Das ist für mich ein wichtiges Signal – für Afrika gleichermaßen wie für Europa. Die aktuelle Staatsschuldenkrise im Euro-Raum und der Konflikt in der Ukraine zeigen eindringlich, dass regionale Integration wie in der EU oder EAC kein Selbstläufer ist. Basis der Integration ist die Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts“, so Günter Nooke. Das BMZ und die Bundesregierung fördern sowohl den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch die regionale Integration in Afrika.

Tansania ist ein wichtiges Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika. Die tansanisch-deutsche Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Schwerpunkte, Wasserversorgung und Abwassermanagement, Gesundheitssystemstärkung sowie Erneuerbare Energien.